Josefsdörfli Egger Badi

Hausordnung Josefsdörfli

Diese Hausordnung betrifft die Häuser des "Josefsdörfli". Die Hausordnung für das Lager-/Ferienhaus "Egger Badi" finden Sie hier >

1. Ankunft und Abreise
Vermietet wird grundsätzlich bei Ankunft ab 14.00 Uhr Mittag. Bei Abreise ist das Haus gereinigt bis 11.00 Uhr zu verlassen. Für Mieter, die nicht übernachten wollen, können andere Zeiten abgemacht werden.
2. Hausschuhe
Hausschuhe sind obligatorisch
3. Schlafräume
Das Rauchen in den Schlafräumen ist verboten. Es darf nur im Aufenthaltsraum geraucht werden. In den Schlafräumen wird weder getrunken noch gegessen. Zu diesem Zweck dient ebenfalls der Aufenthaltsraum. Wolldecken und Kopfkissen sind vorhanden.
Mitzubringen ist: Schlafsack
4. Aufenthaltsräume
Aufenthaltsräume sind zugleich Essräume. Oberhalb des Grillplatzes befindet sich ein separater Spielraum.
In der Küche im Haus 3 ist eine Abwaschmaschine vorhanden.
5. Sorgfaltspflicht
Beschädigungen an Haus und Mobiliar sind zu vermeiden. Entstandene Schäden werden auf Kosten des Mieters repariert.
6. Heizung
Die Thermostaten für die elektrische Raumheizung sind zu überwachen. Falsche Einstellungen ziehen hohe Stromrechnungen nach sich.
7. Wasser
WC, Waschräume, Duschen: Wasser ist im Normalfall genügend, jedoch nicht im Ueberfluss vorhanden. Warmes Wasser ist beschränkt, also sparen.
8. Reinigung
Küchentücher, Putz-Reinigungsmittel und WC-Papier müssen vom Mieter mitgebracht werden. Sämtliche Räume des Hauses sind vor dem Weggang sauber zu reinigen. Die Zeit zwischen Weggang und Neubezug ist oft zu kurz für eine Nachreinigung. Werden die Häuser trotzdem nicht sauber abgegeben, wird die Nachreinigung nach Aufwand berechnet. Nach der Reinigung Stühle nicht auf den Tischen stehen lassen.
9. Kehricht
Kehrichtsäcke werden Ihnen bei der Ankunft übergeben. Beim Verlassen bitte Kehrichtsäcke mitnehmen und im Container beim Seehof markiert "Josefsdörfli" deponieren. Den Zahlencode erhalten Sie vom Hauswart. Bitte Zahlen- schloss wieder schliessen und Codezahlen verstellen. Flaschen und Büchsen müssen bei der Deponie "Coop" oder vis à vis der Firma Steinel
separat entsorgt werden.
10. Inventar
Das Inventar muss bei der Uebernahme von jedem Mieter kontrolliert werden. Ab- weichungen sind der Hausverwaltung umgehend zu melden.
11. Meldescheine
Die Meldescheine sind genau auszufüllen. Für falsche Eintragungen haftet der Mieter.
12. Grillplatz
Holz kann beim Hauswart gegen Entgelt bezogen werden. (Kiste à Fr. 15.--). Beim Verlassen bitte Grill putzen und Zubehör wegräumen.
13. Tische und Bänke
Seitlich von Haus 1 ist ein Unterstand. Die Tische und Bänke auf dem Platz vor Haus 1 müssen beim Verlassen beim Unterstand aufgestapelt werden
14. Parkplätze
Die Autos können an den 2 Standorten gemäss Situationsplan abgestellt werden.
15. Mitteilung
Probleme mit Heizung, Duschen oder Beleuchtung (Innen und Aussen) bitte umgehend melden bei Frau Ursula Buchmann Tel. 079 409 72 94 oder Büro, Frau Fischer Tel. 055 412 51 54 / 079 667 45 37.

Oberhalb des Grillplatzes wurde von uns ein zusätzliches Gebäude erstellt. Das verfügt über einen Spielraum. Dieser Raum ist neu bei der Miete inbegriffen. Die Reinigung ist gemäss den Weisungen des Hauswarts zu befolgen!
Der Mieter haftet für die Einhaltung dieser Hausordnung und allfälligen Folgen bei Nichtbeachtung.

Wir wünschen allen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt!

Genossame Dorf-Binzen
Die Verwaltung

Hausordnung Josefsdoerfli zum Ausdruck

Änderungen vorbehalten.
Juli 2019
Genossame Dorf-Binzen • Gaswerkstrasse 22 • Postfach 135CH-8840 Einsiedeln055 412 51 54contact@gdbinzen.ch