Diese Hausordnung betrifft die Häuser des "Josefsdörfli". Die Hausordnung für das Lager-/Ferienhaus "Egger Badi" finden Sie hier > 1. Ankunft und Abreise Vermietet wird grundsätzlich bei Ankunft ab 14.00 Uhr Mittag. Bei Abreise ist das Haus gereinigt bis 11.00 Uhr zu verlassen. Für Mieter, die nicht übernachten wollen, können andere Zeiten abgemacht werden. 2. Hausschuhe Hausschuhe sind obligatorisch 3. Schlafräume Das Rauchen in den Schlafräumen ist verboten. Es darf nur im Aufenthaltsraum geraucht werden. In den Schlafräumen wird weder getrunken noch gegessen. Zu diesem Zweck dient ebenfalls der Aufenthaltsraum. Wolldecken und Kopfkissen sind vorhanden. Mitzubringen ist: Schlafsack 4. Aufenthaltsräume Aufenthaltsräume sind zugleich Essräume. Oberhalb des Grillplatzes befindet sich ein separater Spielraum. In der Küche im Haus 3 ist eine Abwaschmaschine vorhanden. 5. Sorgfaltspflicht Beschädigungen an Haus und Mobiliar sind zu vermeiden. Entstandene Schäden werden auf Kosten des Mieters repariert. 6. Heizung Die Thermostaten für die elektrische Raumheizung sind zu überwachen. Falsche Einstellungen ziehen hohe Stromrechnungen nach sich. 7. Wasser WC, Waschräume, Duschen: Wasser ist im Normalfall genügend, jedoch nicht im Ueberfluss vorhanden. Warmes Wasser ist beschränkt, also sparen. 8. Reinigung Küchentücher, Putz-Reinigungsmittel und WC-Papier müssen vom Mieter mitgebracht werden. Sämtliche Räume des Hauses sind vor dem Weggang sauber zu reinigen. Die Zeit zwischen Weggang und Neubezug ist oft zu kurz für eine Nachreinigung. Werden die Häuser trotzdem nicht sauber abgegeben, wird die Nachreinigung nach Aufwand berechnet. Nach der Reinigung Stühle nicht auf den Tischen stehen lassen. 9. Kehricht Kehrichtsäcke werden Ihnen bei der Ankunft übergeben. Beim Verlassen bitte Kehrichtsäcke mitnehmen und im Container beim Seehof markiert "Josefsdörfli" deponieren. Den Zahlencode erhalten Sie vom Hauswart. Bitte Zahlen- schloss wieder schliessen und Codezahlen verstellen. Flaschen und Büchsen müssen bei der Deponie "Coop" oder vis à vis der Firma Steinel separat entsorgt werden. 10. Inventar Das Inventar muss bei der Uebernahme von jedem Mieter kontrolliert werden. Ab- weichungen sind der Hausverwaltung umgehend zu melden. 11. Meldescheine Die Meldescheine sind genau auszufüllen. Für falsche Eintragungen haftet der Mieter. 12. Grillplatz Holz kann beim Hauswart gegen Entgelt bezogen werden. (Kiste à Fr. 15.--). Beim Verlassen bitte Grill putzen und Zubehör wegräumen. 13. Tische und Bänke Seitlich von Haus 1 ist ein Unterstand. Die Tische und Bänke auf dem Platz vor Haus 1 müssen beim Verlassen beim Unterstand aufgestapelt werden 14. Parkplätze Die Autos können an den 2 Standorten gemäss Situationsplan abgestellt werden. 15. Mitteilung Probleme mit Heizung, Duschen oder Beleuchtung (Innen und Aussen) bitte umgehend melden bei Frau Ursula Buchmann Tel. 079 409 72 94 oder Büro, Frau Fischer Tel. 055 412 51 54 / 079 667 45 37.
Oberhalb des Grillplatzes wurde von uns ein zusätzliches Gebäude erstellt. Das verfügt über einen Spielraum. Dieser Raum ist neu bei der Miete inbegriffen. Die Reinigung ist gemäss den Weisungen des Hauswarts zu befolgen! Der Mieter haftet für die Einhaltung dieser Hausordnung und allfälligen Folgen bei Nichtbeachtung.
Wir wünschen allen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt!