Auszahlung Genossennutzen 2024/2025
Freitag, 20. März 2026, 15 - 19 Uhr
Samstag, 21. März 2026, 10 - 12 Uhr
Nutzungsberechtigt ist, wer per 1. Juli 2024 im Register eingetragen ist.
Nutzungsberechtigt ist, wer per 1. Juli 2024 die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt hat, im Genossenregister eingetragen ist und im Kanton Schwyz wohnt. Der Nutzen wird nur gegen Abgabe der per Post zugestellten Abholungseinladungskarte ausbezahlt.
Auszahlungsort: Genossame Dorf-Binzen
Betriebsgebäude
Gaswerkstrasse 22
8840 Einsiedeln
§ 7 - Genossennutzen
- Die Genossame unterscheidet einen vollen und eine halben Genossennutzen.
- Diejenigen, welche auf den Genossennutzen Anspruch erheben, müssen seit Beginn des neuen Geschäftsjahres (1. Juli 2024) es Jahres der Fälligkeit eines jeweiligen Nutzens in den Verhältnissen stehen, die sie zum Bezuge desselben berechtigen.
Nicht abgeholter Nutzen wird nicht automatisch zugestellt. Er ist unter Beilage des unterzeichneten Abholungsausweises, versehen mit Ihrergültigen IBAN-Nr., spätestens bis 31. Mai 2026 schriftlich geltend zu machen. Für die Überweisung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 10.-- erhoben.
Nicht innert vorerwähnter Frist geltend gemachte Genossennutzen 2024/2025 verfallen zugunsten der Genossame Dorf-Binzen.