Genossame Dorf-Binzen

Geschichte zur Entstehung der Genossame Dorf-Binzen

Genossenschaften dürfen als Urmutter aller Gemeinden bezeichnet werden. Sie hatten ursprünglich alle Aufgaben inne, welche heute der politischen, der Schul- und Kirchgemeinden anlasten, jedoch in einem beschränkten Ausmass. Das heutige Nebeneinander der verschiedenen Gemeindearten ist geschichtlich gewachsen. Das Jahr 1798 ist das Geburtsjahr des Schweizer Gemeindedualismus, wie er heute noch in den meisten Schweizer Kantonen besteht.

Nach dem Untergang der Alten Eidgenossenschaft 1798 errichteten die in die Schweiz einmarschierten Franzosen eine Art nationalistische Diktatur – die Helvetik. In dieser schwierigen Zeit tauchten neue Ideen auf, die Voraussetzung für einen Umbruch und Neuanfang waren. Sie kamen durch den Zusammenschluss von Menschen, die durch ein gemeinsames Ziel oder durch übergeordnete Macht dazu gedrängt wurden, zustande.
Urkunden beweisen, dass das Kloster Einsiedeln Eigentümerin der Allgemeingüter war. Die Waldleute waren auf die Gunst der Äbte angewiesen. Während der Zeit der Helvetik von 1798 bis 1803 wurden die Feudalrechte des Fürstes und die Souverinitätsrechte von Schwyz aufgehoben, womit die Einmischung des Klosters und der schwyzerischen Hoheit in die Angelegenheiten des Bezirkes ein Ende nahmen.

Genossenschaft Einsiedeln

Im Jahre 1835 vollzog sich in Einsiedeln die Trennung des wirtschaftlichen vom politischen Bereich. Es wurde die „Genossenschaft Einsiedeln“ gebildet. Diese private Genossenschaft ergriff das Allgemeingut. Ebenso wurde die Trennung des Bezirks- vom Genossenvermögen vorgenommen.
Die Gesetzgeber sahen im Zusammenwirken der Genossamen mit den Gemeinden das Merkmal der Öffentlichrechtlichkeit und stellten diese beiden Körperschaften auf eine Ebene. Die öffentlich-rechtlichen Genossamen wurde gleich wie Erwerbskörperschaften behandelt.
Im Jahr 1837 kamen der Bezirk, das Kloster und die Genossamen zu einem Vergleich, durch den die Steuerverhältnisse untereinander geregelt wurden.

Entstehung der heutigen Genossamen

Da die „Genossenschaft Einsiedeln“, in Anbetracht der Grösse schwierig zu verwalten war, gab es immer wieder Auseinandersetzungen um Nutzungsgrenzen von Allmeinden. Um eine rationellere Bewirtschaftung des grossen Grundbesitzes zu erzielen, wurde 1849 das Vermögen aufgeteilt und damit sieben selbständige Allmeindkorporationen (Dorf-Binzen, Euthal, Gross, Willerzell, Egg, Bennau, Trachslau) geschaffen. Diesen Körperschaften kam das volle Eigentumsrecht am Allmeindgut zu. In den Teilungsinstrumenten von 1847 und 1849 ist die Verteilung des Vermögens und der Güter geregelt.

Binzen, der 7. Viertel

Binzen wurde 1572 als Viertel bezeichnet. Erstmals ist Binzen urkundlich 1320 erwähnt worden. Dabei wurde in Unterbinzen und Oberbinzen unterschieden.
Der Name Binzen bezeichnet eine sumpfige, mit Binsen bewachsene Gegend. Im Laufe der Zeit legte sich die Genossame Dorf-Binzen ein Wappen zu. Es zeigte auf hellem Grund eine Gruppe von Binsen. Durch einen Bezirkratsbeschluss vom 1952 wurde das Wappen zweigeteilt. Das heutige gültige Wappen, das vom Bezirk 1986 genehmigt worden ist, zeigt eine goldene Treichel auf rotem Grund.

Die Geschlechtsnamen der Genossame Dorf-Binzen

Das Namenregister der Genossame Dorf-Binzen umfasste ursprünglich die folgenden 33 Geschlechtsnamen:
Benziger, Bingisser, Birchler, Bisig, Eberle, Effinger, Fuchs, Füchslin, Grä(t)zer, Gyr, Hensler, Kälin, Kauflin, Kürzi, Kuriger, Lacher, Lienert, Lienhardt, Nauer, Ochsner, Oechslin, Petrig, Reimann, Ruhstaller, Schönbächler, Steinauer, Weidmann, Wickart, Wiser, Wyss und Zehnder.
Heute sind im Namensregister die Geschlechtsnamen Kauflin, Petrig, Reimann und Wyss nicht mehr enthalten, da keine Nachkommen vorhanden sind.
Der Wohnort eines Genossenbürgers bzw. einer Familie an einem bestimmten Stichtag war ausschlaggebend für die Zuteilung zu einer bestimmten Genossame. Somit erklärt sich, dass einzelne Geschlechtsnamen in zwei oder mehr Genossamen auftreten.
Die allererste Voraussetzung für ein Genossenbürgerrecht im Bezirk Einsiedeln war bis 2006 die Zugehörigkeit zu einem der alten, anerkannten Genossengeschlechter. Die Träger dieser Geschlechtsnamen sind Bürger der politischen Gemeinde Einsiedeln.
Im Jahre 1991 hat die Genossengemeinde Dorf-Binzen die Gleichberechtigung von Mann und Frau verabschiedet, womit den Frauen, nach dem bereits schon vorhandenem Nutzungsrecht, auch das Stimm- und Wahlrecht zusteht. Darum stehen im Genossenbürger-Verzeichnis längst nicht mehr nur die Träger der alteingesessenen Genossame-Geschlechter.
Durch einen Bundesgerichtsentscheid können künftig auch Frauen das Bürgerrecht vererben. Eine Statutenrevision sieht den Wechsel von der Geschlechter- zur Abstammungskorporation vor.

Aufgaben der Genossame

Die Genossame erfüllt mit der Verwaltung und Bewirtschaftung von Wald und Boden wichtige Aufgaben. Zudem fallen ihr noch andere Plichten zu. So leistet sie beträchtliche Aufgaben im Strassenwesen und Unterhalt von Gebäuden (Ställe, Alphütten, ...). Der Wald nimmt einen bedeutenden Stellenwert in der regionalen Holzversorgung ein und erfüllt wichtige Schutzfunktionen wie etwa gegen Hochwasser, Rutschungen und Quellenschutz.
Weiter unterhält die Genossame ein eigenes, weitverzweigtes, der Bevölkerung zugängliches Wald- und Alpenwegnetz, das in den vielfältigen Naherholungsraum führt. Nach wie vor muss die Wald- und Alpbewirtschaftung zu den wichtigsten Aufgaben gezählt werden.

Werner Schönbächler
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